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SMV 2015

Ein Sozialpreis für besseres Miteinander

Der Elternbeirat der Realschule Bobingen würdigt ehrenamtliches Engagement. Es gewinnt ein Projekt für Toleranz. 

Zum ersten Mal wurde bei der diesjährigen Schulabschlussfeier der Realschule Bobingen vom Elternbeirat der Sozialpreis verliehen. Er steht für besonderes soziales Engagement an der Schule.

Elternbeiratsvorsitzender Hans-Joachim Franze erläutert den Hintergrund: Entstanden sei der Preis durch das WiR-Projekt, was für „Weltweit in Respekt“ steht. Schülerin Amelie Reiser hat in diesem Jahr damit und dafür Schlagzeilen gemacht (wir berichteten). Dem Elternbeirat sei in diesem Zusammenhang bewusst geworden, dass ehrenamtliche soziale Tätigkeiten in der Schule viel zu kurz kämen und so eine Arbeit kaum gewürdigt werde. So sei man auf die Idee gekommen, als wohl einzige Schule in der Umgebung einen Sozialpreis auszuloben. „Ein Projekt wie das, welches Amelie auf die Beine gestellt hat, gehört gewürdigt und zwar so, dass es über den Tellerrand hinaus bekannt wird“, macht Franze deutlich. Aber auch sonst solle soziales Engagement, das über normale Hilfsbereitschaft hinausgeht, mehr hervorgehoben werden. In seinem Amt als Elternbeiratsvorsitzender nahm Franze Kontakt mit den Verbindungslehrern Sait Ilhan und Ruth Nentwich von Ja-Real auf, die ihn bei der Auswahl der in diesem Jahr zu ehrenden Schüler unterstützten. „Wir bedauern es, dass wir nicht alle ehren können, die positiv aufgefallen sind“, meint Franze. „Aber es gibt vieles, was wir auch in Zukunft loben wollen.“

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Ein Sozialpreis für besseres Miteinander - weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine: http://www.augsburger-allgemeine.de/schwabmuenchen/Ein-Sozialpreis-fuer-besseres-Miteinander-id34965862.html

Von Anja Fischer

Es ist ein ungewöhnlich weltoffenes Projekt, welches derzeit an der Realschule Bobingen durchgeführt wird. „W.I.R – Weltweit in Respekt“ geht auf eine Initiative der Schülersprecherin Amelie Reiser zurück. Nach dem Terroranschlag auf die französische Satire-Zeitschrift Charlie Hebdo wurde auch in der Realschule über die Situation gesprochen. „Da kamen dann so Sprüche wie „selber schuld“ oder „das war schon richtig so“, erinnert sich Amelie Reiser. „Das fand ich nicht richtig. Ebensowenig wie die Reaktion von Charlie.“ Die Schülersprecherin wollte wenigstens die Schüler ihrer Schule aufschütteln und rief „W.I.R.“ ins Leben. Nach monatelanger Planung wurde es auch umgesetzt. Die ganze Schule war dafür mitbeteiligt, große Unterstützung erhielt „Weltweit in Respekt“ auch durch die Schülermitverwaltung und von der Initiative Ja-Real durch Sozialpädagogin Ruth Nentwich. Zudem wurde in den Unterrichtsfächern Kunst, Religion und Musik jahrgangsübergreifend an dem Projekt gearbeitet.

Eine Woche lang fand jeden Tag eine andere Aktion an der Realschule Bobingen statt. Amelie Reiser erzählt: „Schon am Morgen haben Schüler verschiedener Nationen die Schule in ihrer Muttersprache begrüßt und danach erzählt, welche Sprache es war.“ In der großen Pause gab es Auftritte der Schulband oder die Verteilung von „Freundschaftstelegrammen“: „Wir haben Luftballons aufgeblasen und einen Zettel angehängt, auf den man eine Nachricht schreiben konnte“, berichtet Amelie Reiser. „Diesen konnte man dann einem Freund schenken.“Alle Aktionen gipfelten in einem großen Büfett, zu dem Schüler Essen aus ihren unterschiedlichen Heimatländern beisteuerten. Dazu wurden „W.I.R.“-Buttons und Lesezeichen verkauft. So kamen 416,40 Euro zusammen, die an die Erdbebenopfer in Nepal gehen.

Schulleiter Michael Rogg zeigte sich begeistert von so viel ehrenamtlichem Engagement. „Das friedliche Miteinander der Kulturen ist uns ein großes Anliegen“, bestätigt er. Es sei etwas, das man an dieser Schule leben müsse und gerne leben wolle. Besonders wichtig sei dabei der respektvolle Umgang mit den Unterschieden. „Man muss aufeinander zugehen und Kompromisse machen“, fordert der Schulleiter.Am Ende der „W.I.R.“-Projektwoche steht die Begeisterung der Schüler, die bestätigen, dass der Umgang untereinander freundlicher geworden sei. Amelie Reiser kann sich freuen: „Die Aktion kam bei den Schülern super an, was mich sehr freut. Denn es zeigt, dass sie nicht nur angenommen, sondern auch aufgenommen wurde.“Und auch wenn die Schülerin nach ihrem Abschluss in diesem Jahr die Schule verlassen wird, soll „W.I.R.“ weiter dort verwurzelt bleiben. Dazu ist eine neue Wandgestaltung in der Pausenhalle mit dem Logo als Nachmittagsprojekt geplant.

Quelle: Anja Fischer SMÜ-Allgemeine

W. I. R. steht für "Weltweit in Respekt".  Unter diesem Motto steht die Woche vom  18. -  22. Mai 2015  - zur Stärkung der internationalen Gemeinschaft

 

Die Schülersprecher/-innen wurden von allen Schülern im direkten Wahlverfahren gewählt. 

Die Wahl der SMV - am 4.  Oktober 2014

2. Schülersprecher:

Sahin, 8 a

1. Schülersprecherin:

Amelie, 10 d

3. Schülersprecher:

Max , 9 c

215 Stimmen 254 Stimmen 213 Stimmen
 
SMV-Aktion 2014
 

Bericht zur Schülersprecherwahl -  Schülersprecherwahl 2014

Am 4. November 2014 wurden in der Realschule (RS) Bobingen die Schülersprecher gewählt. 6 Kandidaten hatten sich aufgestellt, um einer der drei Schülersprecher zu werden.Gewonnen hat im direkten Wahlverfahren Amelie R. aus der 10d mit 254 Stimmen. Zweiter Schülersprecher wurde Sahin D. aus der 8a mit 215 Stimmen und dritter Schülersprecher wurde Max O. aus der 9c mit 213 Stimmen. Sie werden zukünftig die Schüler aus der RS Bobingen vertreten.

Zuvor hatten alle 6 Kandidaten in einer Durchsage während des Unterrichts ihre Ziele publik gemacht. Die Siegerin der Wahl will demnächst Pausenkonzerte und Sportturniere veranstalten. Der zweite Schülersprecher will ein Fußballturnier organisieren und der dritte Schülersprecher will, aufgrund von Beschwerden von Schülern, die mit dem Fahrrad kommen und immer wieder von Diebstählen und Beschädigungen an ihren Fahrrädern berichten, eine Überwachungskamera am Fahrradparkplatz installieren. In der Wahl hatten jede Schülerin und jeder Schüler bis zu 3 Stimmen, die sie oder er bis zu drei Kandidaten geben konnten. Die Wahlbeteiligung betrug 69 Prozent.

(Florian Zielmann, 8b)

Foto vom Wahltag Die Auszählung der Stimmen
  In der Pausenhalle!

 


Einrichtungen zur Mitgestaltung
des schulischen Lebens

Schülermitverantwortung
BayEUG Art. 62

Schülermitverantwortung, Schülervertretung

(1) 1 Im Rahmen der Schülermitverantwortung soll allen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben werden, Leben und Unterricht ihrer Schule ihrem Alter und ihrer Verantwortungsfähigkeit entsprechend mitzugestalten; hierfür werden Schülersprecher und Schülersprecherinnen sowie deren Stellvertreter und deren Stellvertreterinnen gewählt. 2 Die Schülerinnen und Schüler werden dabei von der Schulleiterin oder vom Schulleiter, von den Lehrkräften und den Erziehungsberechtigten unterstützt. 3 Zu den Aufgaben der Schülermitverantwortung gehören insbesondere die Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen, die Übernahme von Ordnungsaufgaben, die Wahrnehmung schulischer Interessen der Schülerinnen und Schüler und die Mithilfe bei der Lösung von Konfliktfällen. 4 Zu den Rechten der Schülermitverantwortung gehört es,

1.      in allen sie betreffenden Angelegenheiten durch die Schule informiert zu werden (Informationsrecht),

2.      Wünsche und Anregungen der Schülerinnen und Schüler an Lehrkräfte, die Leiterin oder den Leiter der Schule und den Elternbeirat zu übermitteln (Anhörungs- und Vorschlagsrecht),

3.      auf Antrag der betroffenen Schülerinnen und Schüler ihre Hilfe und Vermittlung einzusetzen, wenn diese glauben, es sei ihnen Unrecht geschehen (Vermittlungsrecht),

4.      Beschwerden allgemeiner Art bei Lehrkräften, bei der Leiterin oder beim Leiter der Schule und im Schulforum vorzubringen (Beschwerderecht),

5.      bei der Aufstellung und Durchführung der Hausordnung, der Organisation und Betreuung von besonderen Veranstaltungen und im Schulforum mitzuwirken,

6.      zur Gestaltung von Kursen und Schulveranstaltungen und im Rahmen der Lehrpläne zum Unterricht Anregungen zu geben und Vorschläge zu unterbreiten.

5 Die Rechte einzelner Schülerinnen und Schüler nach Art. 56 bleiben unberührt.

(2) 1 Die Aufgaben der Schülermitverantwortung werden insbesondere durch folgende Einrichtungen der Schülervertretung wahrgenommen:

1.      Klassensprecherinnen und Klassensprecher und ihre jeweiligen Stellvertreter,

2.      Klassensprecherversammlung,

3.      erste, zweite und dritte Schülersprecherin bzw. erster, zweiter und dritter Schülersprecher,

4.      Schülerausschuss.

2 Soweit die Schülerinnen und Schüler nicht in Klassen zusammengefasst sind, tritt an die Stelle der Klassensprecherin bzw. des Klassensprechers die Jahrgangsstufensprecherin bzw. der Jahrgangsstufensprecher; neben den Jahrgangsstufensprecherinnen und Jahrgangsstufensprechern können Kurssprecherinnen und Kurssprecher vorgesehen werden.

(3) 1 Ab Jahrgangsstufe 5 wählt jede Klasse aus ihrer Mitte eine Klassensprecherin oder einen Klassensprecher und ihren bzw. seinen Stellvertreter. 2 Der Klassensprecherin bzw. dem Klassensprecher obliegen die Aufgaben der Schülermitverantwortung als Schülervertretung für die Klasse.

(4) 1 Die Klassensprecherinnen und Klassensprecher, ihre jeweiligen Stellvertreter sowie die Schülersprecherinnen und Schülersprecher bilden die Klassensprecherversammlung. 2 Die Klassensprecherversammlung behandelt Fragen, die über den Kreis einer Klasse hinaus für die gesamte Schülerschaft von Interesse sind.

(5) 1 Die Klassensprecherinnen und Klassensprecher und ihre jeweiligen Stellvertreter wählen die drei Schülersprecherinnen und Schülersprecher; die Schulordnungen können das Schulforum dazu ermächtigen, durch Beschluss das Wahlrecht auf alle Schülerinnen und Schüler auszudehnen. 2 Die Schülersprecherinnen und Schülersprecher bilden den Schülerausschuss. 3 Der Schülerausschuss ist ausführendes Organ der Klassensprecherversammlung; er kann im Rahmen der Aufgaben der Schülermitverantwortung und der Beschlüsse der Klassensprecherversammlung der Schulleiterin oder dem Schulleiter, der Lehrerkonferenz, dem Elternbeirat, dem Schulforum und einzelnen Lehrkräften Wünsche und Anregungen vortragen. 4 Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schülerausschuss über Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, sowie über Rechts- und Verwaltungsvorschriften und Beschlüsse der Lehrerkonferenz, soweit sie allgemeine Schülerangelegenheiten betreffen.

(6) 1 Die Klassensprecherinnen und Klassensprecher und ihre jeweiligen Stellvertreter können für jeweils ein Schuljahr eine Verbindungslehrkraft wählen; wählbar sind Lehrkräfte, die an der Schule mit mindestens der Hälfte der Unterrichtspflichtzeit unbefristet beschäftigt sind, sowie Förderlehrer unter entsprechenden Voraussetzungen. 2  Das Schulforum kann beschließen, dass die Wahl durch alle Schülerinnen und Schüler erfolgt.3 Die Verbindungslehrkräfte pflegen die Verbindung zwischen Schulleiter und Lehrkräften einerseits und den Schülerinnen und Schülern andererseits. 4 Sie beraten die Einrichtungen der Schülermitverantwortung und vermitteln bei Beschwerden.

(7) Auf Antrag gibt die Schulleiterin oder der Schulleiter den Mitgliedern der Klassensprecherversammlung oder des Schülerausschusses an Vollzeitschulen in der Regel einmal im Monat Gelegenheit, auch während der Unterrichtszeit zu einer Besprechung zusammenzukommen.

(8) 1 Das Nähere regelt die Schulordnung. 2 Für berufliche Schulen können die Einrichtungen und die Wahl der Schülervertretung in der Schulordnung abweichend von den Absätzen 2 bis 5 geregelt werden.

(9) Möglichkeiten der überschulischen Zusammenarbeit von Schülervertretungen können in der Schulordnung vorgesehen werden.